Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Interessengeld
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Interessengeld
Zinsen
- cessionarius will die von ihm an A. von Veltheim erlegte capital und interessengelder wieder haben1764 Cramer,Neb. 47 S. 12
- 1783 NCCPruss. VII 2272
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- ob nicht die intereßegelder in folle nach Weimar zur verfall zeit eingesendet und daselbst ... an die capitalisten ausgezahlt werden könten1784 GoetheAmtlSchr. I 308