Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Interessentenholzung
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Interessebezahlung
Interessenerhebung
Interessefordernis
Interessenfuß
Interessengeld
Interessegulden
Interessenkasten
Interessenklage
Interessenlast
Interessentenforst
Interessentenholzung
wie Interessentforst
- wenn jemand aus fremden, herrschaftlichen oder privatforsten, oder interessenten-holzungen, unerlaubter heimlicher weise baͤume faͤllet, ... so begehet derselbe durch diese unerlaubte handlung einen forstfrevel, ein bruchfaͤlliges verbrechen1798 Hagemann,PractErört. I 96Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg