Interimseinkommen
Interimseinkommen
Erträge der erledigten Bischofsstühle (Regalienrecht) und heimgefallenen Lehengüter bis zur Neubesetzung beziehungsweise Wiederverleihung durch den König
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die bisthümber und caduciteten nit so gleich zu ersezen und deren interimseinkomben zu den hungarischen gräniznotturften anzuwenden1681 Fellner-Kretschmayr II 629 Faksimile