Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Interimsunterhaltung

Interimsunterhaltung

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vorläufige Besoldung
  • daß es ... mit ihrer (deren reutere) gleich denen soldaten zue fueß durch ein 5 oder 6 monate angesehenen interims-unterhaltung ebenmäßig schwer zue thun sein würde
    1644 ProtBrandenbGehR. II 359