Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Interimswesen

Interimswesen

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Zustand einer Interimsverwesung, etwa in der Verwaltung eines Amtes
  • was maßen ich ... das landvoigt ambt interimsweiße vorwaltett, weil aber bei solchen interimswesen kein rechtmäßiger landsvoigts-respect oder gepurender gehorsamb, sondern vielmehr invidia, calumnia, vnd mißgunst [herrschen]
    1630 Bohlen,Bohlen II 190