Interimsteilung
Interimsteilung
Aufteilung von Gütern nur in Bezug auf den Nießbrauch
vgl.
Grundteilung (I)
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eine theilung nur dem nießbrauch nach, ist eine interims-theilung, welche von einer grundtheilung himmel-weit differirt1760 Cramer,Neb. XIX 4