Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Interinalübergabe

Interinalübergabe

kirchenrechtlich: Abtrennung einer einzelnen Pfarrei von ihrer Diözese und Übergabe an einen anderen Diözesanverband
  • hieraus ist nun offenbar, daß nicht die venetianischen bischöfe, sondern der zu Trient den antrag zur interinalübergabe ... gemacht hat
    1784 Josephinismus II 435