Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Interlokut

Interlokut

Beiurteil, Zwischenurteil
  • ein interlocut, ein bey-urtheil, das nicht wegen der haupt-sach, sondern wegen eines neben-puncts gegeben wird
    1753 Oberländer 384
unter Ausschluss der Schreibform(en):