Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Intestatfolge

Intestatfolge

wie Intestaterbfolge 
  • einem dritten ein ausschließliches recht beyzulegen, laͤßt sich aus dem blossen naturrechte eben so wenig beweisen, als das recht der intestatfolge 
    1779 Pütter,BeitrStaatsR. II 230
unter Ausschluss der Schreibform(en):