Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Investitur

Investitur

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I Einweisung in ein Amt, insb. in ein Lehen
  • ob ein lehenman klagte auß mißbreüchlicher inuestitur oder belehunge wider den herrn der besitzent ist dz lehen
    1494 LibriFeud.(Pflantzm.) [30]
  • wan auch wir ... oder unser underthanen, was standes die seind, pfar lehen in obgemelten stifte und lande verleihen, so sol die investitur bei unserm ohemen gesucht ... werden
    1545 Merseburg/Sehling,EvKO. I 2 S. 10
  • so der lehenherr gestorben waͤr vnd ain lehenman seinen lehenbrief, den er von demselben gehabt, fürn erblehenherrn brechte mit beger, jme sein inuestitur vnd vorige verleihung zůuernew̄ern
    1548 Perneder,Lehnr. 37v
  • die clausel ... und nebendocument, das diese investitur dem reich nit zu nachteil gelangen sollt
    1551 UrkBurgundKr. II 62
  • da ... die lehenspflicht geleystet, die investitur gegen uberlieferung revers gegeben werden undt 36 goldtgulden vor die cantzleymühe abermals, wie anno 63 beschehen, wolt gefordert werden ...
    1575 MainfrJb. 9 (1957) 60
  • [Erklärung des Landesherrn gegenüber der Ritterschaft:] daß ihnen durch unsere investitur, regalia, privilegia und oberbothmäßigkeit an ihren herrlichkeiten ... kein abbruch ... geschehen ... solle
    1599 Breuel,AnwachsrOstfriesl. 50
  • befelch ..., daß sie agenten, gewalttraͤger und die vasallen ... die jenige lehen, deren investituren allbereit verwilliget oder noch verwilligt werden moͤchten, nach der verwilligung in dem loͤblichen reichs-hoffrath innerhalb monatsfrist mit erlegung der cantzley-tax unfehlbar empfangen ... sollen, mit der verwahrnung, daß in verbleibung dessen die beschehene verwilligung wiederumb cassirt ... werden solle
    1659 Uffenbach(3) 5
  • die frage entstanden, ob diejenigen, die ... aus ... der ersten oder auch folgenden investituren den anfall zu gewarten haben, inzwischen die mit-belehnschaft zu suchen ... schuldig [sind]
    1670 AltenburgSamml. I 115
  • investitura (die belehnung der lehnschafft) est actus judicialis solennis
    1688 Beckmann,Idea 223
  • lehen-brief ist ein wegen erlangter investitur verfertigtes instrument, welches ehemals gewisse zeugen unterschreiben musten, itzo aber ist es guͤltig, wenn nur das grose siegel der ober-landes-herrschaft daran haͤnget
    1751 Buder 688
  • für die erneuerung der investitur zahlt der vasall dem lehnsherrn das laudemium oder die lehnsware als ein geschenk, ... von dem laudemio ist die lehnstaxe unterschieden, d.i. die kanzleigebühren, welche für die anfertigung des lehnsbriefs nach der observanz eines jeden lehnshofs gezahlt werden
    1757 RechtVerfMariaTher. 642
  • die investitur ist ... eine handlung, wodurch der lehnsherr das nutzbare lehnseigenthum mit der wechselseitigen verbindlichkeit zur besondern lehnstreue auf den vasallen wirklich uͤbertraͤgt
    1784 Schnaubert,ErläutLehnR. 280
  • um ... aus der investitur des ersten erwerbers ein successionsrecht in das lehen erhalten zu koͤnnen, wird nicht allein die wahre und aͤchte descendenz ..., sondern auch noch die lehensfaͤhigkeit des subjekts uͤberhaupt erfordert
    1786 Kerner,RRittersch. I 87
  • bey der probe, investitur und dem anzuge neuer superintendenten und geistlicher inspectoren sind die auflaufenden kosten, in so fern solche nicht aus den cämmerey-intraden ... übertragen werden ... von der ganzen ephorie einzubringen
    1799 CSax. I 1308
  • investitur als uebertragung des nutzbaren eigenthums
    1810 Weber,Lehnr. III 111
II Urkunde über eine Investitur (I) 
  • daß alle vasallen und lehnträger ... sich ... presentieren ..., umb die gewonliche lehenerhebungh, eydt und pflichtt ... zu thun und darüber irr lehenbrieff und investituren außzunehmen
    1607 LuxembW.(Majerus) II 10
  • allermaßen solches aus beygelegter copey ... (so jederzeit mit der rechten originall-vorschreibung vnndt investitur zu belegen) mit mehrem zu ersehen
    1629 HistBeitrPreuß. II 430
III Bestandsaufnahme
  • wir ... nicht gut heissen koͤnnen: daß ... etliche superintendenten und pfarrer, bey ihrem anzug, investituren und kirchen-rechnungen ... von der kirchen einkommen ... carrethen machen zu lassen, hernacher bey ihren verrichtungen auf dem lande deßwegen einen gewissen carrethen-zins oder sonsten ein accidens zu fordern und einzubringen sich unterstehen
    1661 CAug. I 202
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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