Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Investiturkosten

Investiturkosten

Kosten bei den Einsetzungsfeierlichkeiten eines Geistlichen
  • investiturkosten. diese sollen nicht aus dem kirchenvermoͤgen genommen, sondern von den parochianen getragen werden
    1803 Philipp,WBSächsKR. 305
  • die praͤsentations- und investitur-kosten eines specials soll die stadt allein ... bezahlen
    1815 WirtRealIndex I 103