Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Investiturmahlzeit
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Investiturmahlzeit
- bey den investitur-mahlzeiten sollen keine unnoͤthige gaͤste, sondern nur wer amts halber der einsegnung beygewohnt hat, eingeladen ... werden1815 WirtRealIndex II 401Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)