Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Irrenfonds
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öffentliche Gelder zur Betreuung Wahnsinniger
- als die bei dem irren-fonds gemachten ersparnisse dazu reichen, die unterstuͤtzungen nach gerechtem verhaͤltnisse unter die verschiedenen communen zu vertheilen1802 NCCPruss. XI 853Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin