Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Irrenfonds

Irrenfonds

öffentliche Gelder zur Betreuung Wahnsinniger
  • als die bei dem irren-fonds gemachten ersparnisse dazu reichen, die unterstuͤtzungen nach gerechtem verhaͤltnisse unter die verschiedenen communen zu vertheilen
    1802 NCCPruss. XI 853