Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jägerdienst

Jägerdienst

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Dienststelle eines Jägers (II) 
  • so ein jägerdienst unter den vier geweisten jägern oder den zwei hundssuchern und bueben ledig würde
    1545 SchlernSchr. 88 S. 80
  • die herren zu W. wollten seinen vetter des jägerdiensts entsetzen
    1750 BadW. 55
  • 1783 Krünitz,Enzykl. 28 S. 231
unter Ausschluss der Schreibform(en):