Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jägereibeamte

Jägereibeamte

vgl. Jagdbeamte
  • daß [unsere] ... cammer-ordnung, so wohl die gemachte unter anstalten bey der steuer- jägerey- forst- und andern beambten ... steiff und unverbrüchlich ... hand zu haben sey
    1654 Schulze,Hausg. III 110
  • 1724 CAustr. IV 221