Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jägereibediente

Jägereibediente

  • dass zu mehrerem ansehen ... der sämtlichen jägerey-bedienten in diesem unserm königreich Böheim [sich kein Unbefugter] ... nach jäger-art... kleiden solle
    1713 Schwappach,Forstg. II 64 Anm. 46
  • der gruͤnen tracht und kleidung, auch der hirschfaͤnger (als welche ... auch allen uͤbrigen unsern jaͤgerey-bedienten indifferenter ... zu tragen zugelassen seynd)
    1728 CAustr. IV 483
  • hatten s' mus schon den 5. decembris 1786 zur unterstützung der witwen verstorbener jägerei-bedienter ... eine jägerei-witwenkasse ... gestiftet
    1793 MittSaar 6 (1899) 25
  • 1802 v.Berg,PolR. I 223
unter Ausschluss der Schreibform(en):