Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jägereikosten

Jägereikosten

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vgl. Jagdkosten
  • daß ich ... denselben mayern, ... als er der uffgangenen jägereykosten zu bezahlen sich verweigert, zue W. in verhafft genommen
    1631 Härle,Buchau 41
  • daß aus dem verkauften wildpraͤt ... uͤber abzug der jaͤgereikosten ein groͤßerer nutzen verbleibet
    1765 SammlKKGes. IV 432
  • RegAltwürtKRat 78
  • RegAltwürtKRat 81