Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jägereiverwandte

Jägereiverwandte

wie Jagdbedienter 
  • die diäten, so sämtliche jägerey-verwandte bey vorkommenden jagen ... zu genießen haben sollen
    1769 Machwart,JagdAnsbach 72
  • nur diejenige jaͤgerey-verwandte welche immediate unter dem oberjaͤgermeister stehen, sollen von dem justiz-beamten nicht anders als per subsidiales citirt werden
    1788 Württemberg/Moser,ForstArch. I 70
  • Schmeller2 II 944