Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jägergarbe

Jägergarbe

Abgabe an den Forstherrn für Verwandlung von Forsten in Bauland oder für Feldhut 
  • "die nellenburgische Forstgerechtigkeit verpflichtete die Einwohner von N. ... zur Abgabe der jägergarbe (auch Stock- oder Forstgarb genannt)"
    oJ. Lang,FlNNeuhsn. 9