Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jägerhorn

Jägerhorn


I bei der Jagd
  • koͤnnen wir ... das wild, welches schweißt, auf unsern grund und boden zwar verfolgen, aber ohne weitern schuß und blasen des jaͤger-horns 
    1725 Pegius,JurErgötzl. 13
II beim Grenzbegang
  • "die Bürger setzten sich auf den ... Landesschnadstein, bliesen das jägerhorn und gaben etliche Salven"
    oJ. Lappe,Schnadzug 13
III bildlich als Zeichen des Henkers
  • er soll ... zu einer anzeig seines stands einen strick oder jegerhorn vf dem ermel tragen
    1541 FrutigenStatR. 179
unter Ausschluss der Schreibform(en):