Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jägerstreich

Jägerstreich

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als militärische Strafe
  • das einem solchen [Rekruten] in beisein der andern uf frischer thatt mit einer musquetengabel ein jägerstreich gegeben werde
    1596 v.Frauenholz,Heerw. III 2 S. 59
  • AnnNassau 69 (1958) 146