Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): jährig

I von der zeitlichen Ausdehnung eines Jahres
  • 1 ein Jahr alt (Personen und Sachen)
    • -- von einem Toten
  • 2 auf ein Jahr befristet
II volljährig
III alle Jahre wiederkehrend, insbesondere von Geld- und Sachleistungen, Abgaben usw.