Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): jährlich

I
  • 1 von jährlich wiederkehrenden Geld- oder Naturalleistungen
  • 2 von jährlich wiederkehrenden Handlungen, Ereignissen, Veröffentlichungen und dergleichen
  • 3 von Personen
    • a von Richtern, die auf ein Jahr bestellt sind
    • b von Knechten, die auf ein Jahr gedungen werden, auch übertragen
  • 4 jährlich (I 1) in formelhaften Verbindungen
II adv.
  • 1 auf die Frequenz von Geld- und Naturalienleistungen bezogen
  • 2 das ganze Jahr hindurch [der altfriesische Beleg in Band VI 436 gehört zu Gerte (II 5) und ist dort gedruckt]
  • 3 von jährlich wiederkehrenden (Amts-) Handlungen
    • a Rechenschaftslegung
    • b Amtsaufgabe, Amtswechsel
    • c Jahrgedächtnis
  • 4 in festen Verbindungen
    • a jährlich und ewiglich 
    • b jährlich und wirklich