Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): jährlich
Artikel davor:
Jahrkost
Jahrkuh
(Jahrkummer)
Jahreskunde
(Jahrküre)
(Jahrkust)
Jahrland
Jahrlauft
Jahrlehengrundzins
Jahrleistung
- 1 von jährlich wiederkehrenden Geld- oder Naturalleistungen
- 2 von jährlich wiederkehrenden Handlungen, Ereignissen, Veröffentlichungen und dergleichen
- 3 von Personen
- a von Richtern, die auf ein Jahr bestellt sind
- b von Knechten, die auf ein Jahr gedungen werden, auch übertragen
- 4 jährlich (I 1) in formelhaften Verbindungen
II adv.
- 1 auf die Frequenz von Geld- und Naturalienleistungen bezogen
- 2 das ganze Jahr hindurch [der altfriesische Beleg in Band VI 436 gehört zu Gerte (II 5) und ist dort gedruckt]
- 3 von jährlich wiederkehrenden (Amts-) Handlungen
- 4 in festen Verbindungen
Artikel danach:
Jahreslieferung
Jährling
(jährlings)
Jahresliste
Jahrlohn
Jahrlöhner
Jahresmahl
(Jahrmal)
(jahrmalig)