Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jagdbezirk
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vgl.
Jagd (IV)
- weil es ... erlaubt sei, ein auf eigenem grund ... verwundetes wild in der nachbarn jagdbezirke zu verfolgen1554 Greverus,GMecklJagdr. 116
- 1760 Cramer,Neb. XVII 167
- 1783 Krünitz,Enzykl. 28 S. 42
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- die inhaber eines wildbanns sind berechtigt, in ihren jagdbezirken alle gattungen von wild ... zu hegen1786 Österreich/v.Berg,PolR. III 378Faksimile - in Google Books
- in der resolution ist ... nicht die rede von einem begraͤnzten jagdbezirke, sondern ... von der jagdbefugniß1798 Hagemann,PractErört. I 89Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg