Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jagdeingriff
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Jagdeingriff
Eingriff in die Rechte des Jagdherrn
- die wilderei bildet ... ein eigenes ... verbrechen, weil ... ein ... die oͤffentliche sicherheit ... gefaͤhrdender jagdeingriff verbunden ist [mit ihr]1823 SammlBadStBl. I 1459
- die wilderei bildet ... nach den bestehenden gesetzen ein eigenes peinliches verbrechen, weil mit derselben allemal ein vorsaͤtzlicher, unbefugter, die oͤffentliche sicherheit besonders in den waldungen so sehr gefaͤhrdender jagdeingriff verbunden ist, daß menschenleben dadurch bedroht wird1827 BadForstJagdg. 280Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte