Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jagderlaubnis

Jagderlaubnis

  • gestehen sie [Untertanen] ... daß sie unterweilen um die jagd-erlaubniß bey der herrschaft angesucht, und die herrschaftlicher seits dießfalls producirte documenta anerkannt
    1770 Cramer,Neb. 96 S. 9