Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jagdexzessist

Jagdexzessist

wie Jagdexzedent 
  • 4 rthlr. 4 gr. [von einigen gestraften] jagdexcessisten ..., die theilß über ihre limiten sich mit hunden und schweinschießen betretten lassen, theilß ... aufn sonntag gejagt
    1699 GJagdSauerland 38
unter Ausschluss der Schreibform(en):