Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jagdläufer

Jagdläufer

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  • die von den woll-arbeitern den [sie vertretenden] jagd-laͤuffern zureichende billigmaͤßige belohnung
    1734 CCMarch. IV 1 Sp. 767
  • jagdläufer ... ein läufer, welcher auf der jagd oder in jagdsachen gebraucht wird
    1775 Adelung II 1413