Jagdleute

I herrschaftliches Jagdgefolge
  • kämb ain anderer ehe wehn die jaitleüt und stach daß [von diesen] verfolgte wült, der hat verdient den kopf
    1469 NÖsterr./ÖW. VIII 105 Faksimile
  • [will] ain ambtman wolf jagen [und ein zur Jagdfolge (II) verpflichteter Untertan erscheint nicht] derselb ist verfallen 72 ₰ oder der ambtman und die jaidleut slachen im den ofen nieder
    1504 NÖsterr./ÖW. IX 707 Faksimile
  • daß die ... gebrauchten jagdzeuge durch die zeugwaͤrter und jagdleute ordentlich aufgenommen ... werden
    1801 GesAnhBernb. III 143 Faksimile
II zu Jagddiensten (I) verpflichtete Untertanen