Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jagdlimit

Jagdlimit

wie Jagdgrenze 
  • soll hierinnen hinführo maß gehalten und sie wieder das alte herkommen in keinerley weise graviret noch über die gewöhnliche jachtlimiten gezogen werden
    1685 AnnNassau 36 (1906) 75