Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jagdpfahl

Jagdpfahl

entsprechend Jagdstein?
  • daß der forstbediente ... bei verspuͤhrenden eingriffen eines, oder des anderen ... zu dessen abwendung jagdpfaͤhle zu setzen [berechtigt sein soll]
    1795 Moser,ForstArch. XVI 116