Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jagdpolizeirecht

Jagdpolizeirecht

  • die landesherrliche policeygewalt ... ist ... das ... eigentliche jagdregal, welches man ... auch mit dem namen jagdhoheit, bestimmter aber mit dem des jagdpolicey-rechts, bezeichnet
    1803 v.Berg,PolR. III 376
unter Ausschluss der Schreibform(en):