Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jagdrevenüe

Jagdrevenüe

Jagdeinkünfte
  • es ist aber nicht gebraͤuchlich, diese einkuͤnfte [verschiedene Nebeneinkuͤnfte] unter die jagdrevenuͤen zu rechnen
    1783 Krünitz,Enzykl. 28 S. 224
  • 1800 NCCPruss. X 2861
unter Ausschluss der Schreibform(en):