Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jagdvorstand

Jagdvorstand

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Vorstand einer Genossenschaft von Grundstückseigentümern, deren Grundstücke zu gemeinschaftlichen Jagdbezirken vereinigt werden
  • 1830 Rheinpreußen/W.v. Brünneck, Die Jagdgenossenschaften (Halle 1867) 9