Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jagstreich

Jagstreich

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"ein zum Jagen (Verscheuchen) geführter (leichter) Schlag" SchweizId. XI 1973
  • daß die L. ... kein große frevel zu B. genommen haben dann allein, so ... einer dem andern einen jagstreich gegeben, doch keiner verwundet worden
    1514 BadW. 85
  • wurd dann jm [einem auswärtigen Friedensstörer] von ainem vß dem fleken ain jagstraich, darnach sol kain recht gan
    1518 Thurgau/GrW. I 243
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