Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahnbrot

Jahnbrot

"Brot etc., was die Schnitter ... und andere Feldarbeiter zwischen dem Frühstück und Mittagmahle, und zwischen diesem und dem Abendessen als Erfrischung zu sich nehmen" Schmeller2 I 1207
bdv.: Jahnetbrot
vgl. Jahnetweck