Jahracht
Jahracht
I
bestimmte Anzahl von Jahren bei einer rechtlichen Verpflichtung
vgl.
Jahrmal (I)
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die ziele vnd jahracht der ... stallunge vnabbrüchlich ausshalten1387 Haltaus 1002 Faksimile
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[der scheidende Knecht soll] mit dem meister übereinkommen umbe die jarahte, die er ime gelobet het1395 Schmidt,ElsWB. 8
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die bestimmte jahracht jährlich geben funf und zwanzig gulden schirmgeld1540 Ochs,Basel VI 153
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[das Verliehene ist dem Beliehenen] ein bestimpte iaracht ... zugestellet1558 ElsMschr. 2 (1911) 663
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es soll kein lehrjung minder dann drey jahr lernen und nit macht haben seine jahracht mit gelt abzukaufen1574 Schmoller,StraßbTucherZft. 222 Faksimile
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kayser Ruprecht richtete mit ein vnd andern ständen ... absonderliche bundnussen auff, die theils auff sein lebtage, theils auff eine bestimmte zeit vnd iahracht gestellet wurdenvor 1758 Haltaus 1002 Faksimile
- 1762 Wiesand 589 Faksimile
- 1781 Scherz-Oberlin 722 Faksimile
- Götze,FrühnhdGl.² 129
- SchweizId. I 80 Faksimile
II
nach Mone/ZGO. 10 (1859) 192 und Lexer I 1473 auch jährlicher Fruchtzins für Zeitpacht (Gegensatz ¹Landacht I), aber wohl irrig, vergleiche v.Künßberg,Acht 57