Jahresbaubeaugenscheinigung
Jahresbaubeaugenscheinigung
durch herrschaftliche Beamte vorzunehmende jährliche Besichtigung herrschaftlicher Gebäude, in denen sich Dienstwohnungen oder Mietwohnungen überhaupt befinden
- 1817 Reyscher,Ges. XVIII 1203 Faksimile