Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrbrot

Jahrbrot

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Nahrung (Getreide, Brot) für ein Jahr
  • das ... mancher burger ... von solcher lenderey uber die gepurlichen zinse schwerlich sein iharbrot haben kan
    1539 GothaStR. 285 Anm.
  • LuxembWB. 201