Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrerlangung

Jahrerlangung

Erlangung der Volljährigkeit durch Jahrgebung 
  • es hat ... ein gewisser doctor medicinae als hof-pfaltz-graf einen ... buͤrgers-sohn die volljaͤhrigkeit mitgetheilet, ob er gleich kaum 17 jahre alt war, welche jahrerlangung dieser bey hiesigen schoͤffen-rath vorgezeiget
    1744 AnmFrankfRef. 2. Forts. 451