Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrerlangung
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Jahrerlangung
Erlangung der Volljährigkeit durch Jahrgebung
- es hat ... ein gewisser doctor medicinae als hof-pfaltz-graf einen ... buͤrgers-sohn die volljaͤhrigkeit mitgetheilet, ob er gleich kaum 17 jahre alt war, welche jahrerlangung dieser bey hiesigen schoͤffen-rath vorgezeiget1744 AnmFrankfRef. 2. Forts. 451