Jahresabrechnung
Jahresabrechnung
vgl.
Jahresabschluß
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soll der hauptpächter denenselben einem jedweden bei vorigen jahrsabrechnung bei die 200 rthlr. deshalb haben auszahlen müssen1726 ActaBoruss.BehO. IV 2 S. 118
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zu einsendung der jahrs-abrechnung an die staatskasse [durch die Oberamtspflege] wird für dieses jahr der 1. august anberaumt1822 Reyscher,Ges. XVIII 786 Faksimile