Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahresausmünzung
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Jahresausmünzung
die im Laufe eines Jahres erfolgte Ausmünzung
- diejenige [stempel], welche am schlusse einer jahres-ausmuͤnzung aufbewahrt werden sollen, sind ins inventarium aufzunehmen1826 Reyscher,Ges. XVIII 768Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)