Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahresbaubeaugenscheinigung
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Jahresbaubeaugenscheinigung
durch herrschaftliche Beamte vorzunehmende jährliche Besichtigung herrschaftlicher Gebäude, in denen sich Dienstwohnungen oder Mietwohnungen überhaupt befinden
- 1817 Reyscher,Ges. XVIII 1203
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