Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahresblume
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Jahresbesammlung
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Jahresbesoldungsstück
Jahresbestallung
Jahrbeständnis
Jahresbestandzins
Jahresbetrag
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Jahresertrag eines landwirtschaftlichen Gutes
- doch soll der bodenzins vß dem jarblumen vorûß und abzalt werden1495 Rochholz,AargW. 72
- auf heuw solle der schätz-schilling ehnder nicht gelegt werden mögen, biss und in so lang die letzte burdi desselbigen jahrsblumen auf dem gaden ligen wird1769 Widmer,KonkursUrkanton 10
- Lexer III Nachtr. 262
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