Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahreseinkunft

Jahreseinkunft

  • ein bestimmtes quantum der jahres-einkuͤnfte 
    1806 SammlBadStBl. III 18
  • auch ist ... darüber obsicht zu führen, daß die documente, auf welchen die jahres-einkünfte des kirchenvermögens beruhen, ... in ... ordnung seyen
    1829 Weber,SachsKR. II 3 S. 977