Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahreseinkunft
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Jahreseinkunft
- ein bestimmtes quantum der jahres-einkuͤnfte1806 SammlBadStBl. III 18
- auch ist ... darüber obsicht zu führen, daß die documente, auf welchen die jahres-einkünfte des kirchenvermögens beruhen, ... in ... ordnung seyen1829 Weber,SachsKR. II 3 S. 977