Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahresfechsung

Jahresfechsung

Ernte eines Jahres
  • daß des zu meiner herrschaft N. gehoͤrige unterthans ... seine behausung samt aller einrichtung und eingesammelter jahrsfechsung ... gaͤnzlich in brand gerathen
    1780 SteirEinl. 155