Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahresfechsung
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Ernte eines Jahres
- daß des zu meiner herrschaft N. gehoͤrige unterthans ... seine behausung samt aller einrichtung und eingesammelter jahrsfechsung ... gaͤnzlich in brand gerathen1780 SteirEinl. 155Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg