Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahresforstmiettag

Jahresforstmiettag

Tag, an dem über die Forstmiete abgerechnet wird
  • damit jhr jeder [waldvogt, vorstmeister oder knecht] das sein auff den jahrsvorstmuͤttag desto richtiger vnd gewisser darthun
    1614 Reyscher,Ges. XVI 1 S. 267