Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahresholzmarkt
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jährlich stattfindender 2Holzmarkt (I)
- und wollen wir gnaͤdigst, daß auf denen gewoͤhnlichen jahresholtz-maͤrckten, der ober-forst-meister ... dieselbe [Gehörne der Hirsche] ... uͤberzehle1720 CCMarch. IV 1 Sp. 715Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
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