Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahresnachsitz

Jahresnachsitz

Berechtigung einer Beamtenwitwe, die Bezüge ihres Mannes nach seinem Tode ein Jahr zu erhalten
bdv.: Jahrspeise
vgl. Jahrspeise
  • nach dem geendigten jahresnachsitz [der Witwe des Präsidenten]
    1687 JbFrkLf. 8/9 (1943) 278