Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahresnachsitz
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Jahresnachsitz
Berechtigung einer Beamtenwitwe, die Bezüge ihres Mannes nach seinem Tode ein Jahr zu erhalten
bdv.:
Jahrspeise
vgl.
Jahrspeise
- nach dem geendigten jahresnachsitz [der Witwe des Präsidenten]1687 JbFrkLf. 8/9 (1943) 278