Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrespartei

Jahrespartei

Familie, die während eines Jahres in einem Haus zur Miete wohnt
  • soll jeder hauseigenthümer ... ein vollstaͤndiges verzeichniß der in seinem hause wohnhaften ordentlichen jahrespartheyen ... einreichen
    1793 Kropatschek,KKGes. II 368
  • veraͤnderungen der jahrspartheyen, das ist, solcher, die auf laͤngere oder unbestimmte zeit eine wohnung miethen
    1795 Kropatschek,KKGes. V 117