Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrespartei
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Jahrespartei
Familie, die während eines Jahres in einem Haus zur Miete wohnt
- soll jeder hauseigenthümer ... ein vollstaͤndiges verzeichniß der in seinem hause wohnhaften ordentlichen jahrespartheyen ... einreichen1793 Kropatschek,KKGes. II 368
- veraͤnderungen der jahrspartheyen, das ist, solcher, die auf laͤngere oder unbestimmte zeit eine wohnung miethen1795 Kropatschek,KKGes. V 117